Das Thema kurz und kompakt: Was Unternehmen über das BFSG wissen müssen

  • Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht: Die technische Umsetzung erfordert spezialisiertes Know-how in Softwareentwicklung.

  • Betroffene Produkte und Angebote: Das Gesetz erfasst zahlreiche digitale Produkte und Dienstleistungen – von Unternehmens-Apps und Webportalen über Online-Shops bis hin zu E-Book-Readern und Self-Service-Terminals.

  • Ausnahmen prüfen lassen: Kleinstunternehmen, mit weniger als 10 Mitarbeitern und höchstens einen Jahresumsatz von 2 Millionen euro erzielen, sind bei Dienstleistungen ausgenommen – jedoch nicht bei digitalen Produkten.

  • Tiefgreifende technische Anforderungen: Es geht um komplexe Programmieranforderungen wie ARIA-Attribute, semantisches HTML und spezielle JavaScript-Funktionen, die nur von erfahrenen Entwicklern korrekt implementiert werden können.

Barrierefreiheitstärkungsgesetz erfüllen

Kontaktieren Sie unsere Experten für eine individuelle Beratung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes in Ihrem Unternehmen.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates, besser bekannt als European Accessibility Act (EAA). Es wurde am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Dieses Gesetz markiert einen Wendepunkt: Was bisher hauptsächlich für öffentliche Stellen galt, wird nun zur Pflicht im Wirtschaftsleben. Der Gesetzgeber fordert, dass digitale Produkte und Dienstleistungen „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“ (Vgl. Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG), § 4 Barrierefreiheit in https://www.gesetze-im-internet.de/

Nicht nur Webseiten Betreiber sollten sich um barrierefreie Gestaltung kümmern, denn es gilt neue Zielgruppen zu erschließen.

Im Kern zielt das BFSG darauf ab, digitale Barrieren für etwa 80 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU abzubauen. Dies umfasst nicht nur sichtbare Einschränkungen, sondern auch temporäre oder altersbedingte Beeinträchtigungen. Die Zielgruppe ist also deutlich größer als oft angenommen:

  • Rund 7,9 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung

  • Etwa 4 Millionen Menschen sind von Farbfehlsichtigkeit betroffen

  • Über 1,2 Millionen Menschen haben starke Sehbeeinträchtigungen – dabei sind nicht alle blinden Betroffenen vollständig blind, sondern besitzen noch eine gewisse Sehkraft.

  • Mehr als 80.000 Menschen sind gehörlos

Tim Geisendörfer

Experten-Tipp von InnoGE: Barrierefrei zu sein ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie eröffnet Ihrem Unternehmen Zugang zu einem bisher oft übersehenen Markt. Mit über 1 Milliarde Menschen weltweit, die mit einer Behinderung leben, erhöhen Sie durch barrierefreie Produkte Ihre potenzielle Kundenbasis erheblich.

Tim Geisendörfer
Founder & CEO InnoGE

Für die Softwareentwicklung bedeutet das BFSG einen Paradigmenwechsel: Barrierefreiheit muss von Anfang an mitgedacht werden, statt sie nachträglich zu implementieren. Diese "Accessibility by Design"-Philosophie erfordert spezialisiertes Entwicklungs-Know-how und einen strukturierten Ansatz, der weit über das übliche Projektmanagement hinausgeht.

4 Grundprinzipien beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die Grundprinzipien des BFSG orientieren sich an vier Säulen:

  1. Wahrnehmbarkeit: Alle Informationen müssen über verschiedene Sinneskanäle zugänglich sein

  2. Bedienbarkeit: Die Nutzung muss ohne Einschränkungen möglich sein

  3. Verständlichkeit: Inhalte und Bedienung müssen für alle nachvollziehbar sein

  4. Robustheit: Die Anwendung muss mit verschiedenen Hilfstechnologien kompatibel sein

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllen

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Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz definiert klar, welche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden müssen. Der Geltungsbereich ist überraschend breit und betrifft nahezu alle Unternehmen, die digitale Angebote in Verkehr gebracht haben.

Barrierefreiheitsgesetz – Betroffene Produkte

Das BFSG erfasst zahlreiche Beispiele, die maßgeschneiderte Programmierung erfordern, um die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte zu erfüllen, um für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in der Gesellschaft nutzbar zu sein:

  • Hardwaresysteme für Universalrechner: Computer, Notebooks, Tablets und deren Betriebssysteme

  • Smartphones und mobile Endgeräte: Alle Mobiltelefone und Verbraucherendgeräte für Telekommunikationsdienste

  • Selbstbedienungsterminals: Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Automaten und interaktive Informationsterminals

  • E-Book-Lesegeräte: Alle Geräte, die speziell zum Lesen von E-Books konzipiert sind

  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang: Smart-TVs, Streaming-Geräte und ähnliche interaktive Technik

  • Router und Netzwerkgeräte: Technische Komponenten für den Internetzugang

Für diese Produkte sind die technischen Anforderungen besonders komplex, da sie tiefe Eingriffe in den Quellcode erfordern. Die barrierefreie Gestaltung muss dabei bereits im Entwicklungsprozess berücksichtigt werden, was spezialisierte Programmierexpertise voraussetzt.

Experten-Tipp von InnoGE: Bei einer Software ist besonders wichtig zu verstehen, dass barrierefreie Entwicklung bis zu 60% günstiger ist, wenn sie von Anfang an mitgedacht wird, statt sie nachträglich zu implementieren. Eine frühzeitige Beratung spart Ihnen erhebliche Kosten.

Barrierefreiheitsgesetz – Betroffene Dienstleistungen

Auch eine Reihe von Dienstleistungen und Services sind von dem Gesetz betroffen. 

Nicht nur der klassische Personenverkehr ist von der Barrierefreiheit betroffen - auch Bankdienstleistungen zählen dazu.

Was viele Unternehmen übersehen: Selbst wenn Ihre primären Produkte oder Dienstleistungen nicht unter das BFSG fallen, kann das Gesetz trotzdem Auswirkungen auf Ihre Webseite haben, sofern sie dem „elektronischen Geschäftsverkehr“ dient. Dies trifft zu, wenn Verbraucher:

  • Online Käufe tätigen können

  • Verbindliche Buchungen vornehmen können

  • Verträge abschließen können

  • Personalisierte Services nutzen können

Diese Liste ist nicht abschließend, und die Rechtsprechung wird den Geltungsbereich vermutlich noch erweitern. Wir empfehlen daher, schon jetzt vorausschauend zu handeln, um alle Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen.

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Barrierefreiheitsanforderungen: Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit ist mehr als nur ein Schlagwort – sie erfordert tiefgreifende technische Anpassungen und ein grundlegendes Umdenken in der Softwareentwicklung. Die Anforderungen des BFSG orientieren sich an internationalen Standards wie den Web-Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der Europäischen Norm EN 301 549.

Das Zwei-Sinne-Prinzip als Grundlage

Das fundamentale Konzept hinter barrierefreier Software verfolgt das Ziel, jede Information über mindestens zwei Sinne verfügbar zu machen. Dies erfordert spezifische Programmieransätze, die weit über traditionelle Entwicklungsmethoden hinausgehen:

Barrierefreiheitsanforderungen: Was bedeutet digitale Barrierefreiheit? Digitale Barrierefreiheit ist mehr als nur ein Schlagwort – sie erfordert tiefgreifende technische Anpassungen und ein grundlegendes Umdenken in der Softwareentwicklung. Die Anforderungen des BFSG orientieren sich an internationalen Standards wie den Web-Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der Europäischen Norm EN 301 549. Das Zwei-Sinne-Prinzip als Grundlage Das fundamentale Konzept hinter barrierefreier Software verfolgt das Ziel, jede Information über mindestens zwei Sinne verfügbar zu machen. Dies erfordert spezifische Programmieransätze, die weit über traditionelle Entwicklungsmethoden hinausgehen:

WCAG-Konformität als Maßstab

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.1 auf Konformitätsstufe AA dienen als internationaler Standard für digitale Barrierefreiheit und werden vom BFSG als Benchmark herangezogen. Die Umsetzung dieser Guidelines erfordert fundierte Kenntnisse in der Frontend- und Backend-Entwicklung:

  • Perzeptibel: Alle Inhalte müssen wahrnehmbar sein

  • Operabel: Alle Funktionen müssen bedienbar sein

  • Verständlich: Alle Informationen müssen nachvollziehbar sein

  • Robust: Alle Komponenten müssen mit Hilfstechnologien kompatibel sein

Durch unsere Expertise in barrierefreier, individueller Softwareentwicklung können wir bei InnoGE diese komplexen technischen Barrierefreiheitsanforderungen für Sie umsetzen und Ihre digitalen Produkte sowie Dienstleistungen BFSG-konform gestalten.

Barrierefreiheit jetzt strategisch implementieren

Sichern Sie Ihre Compliance und erschließen Sie neue Märkte mit WCAG-konformen digitalen Produkten. Unsere Experten unterstützen Sie mit praxiserprobten Lösungen für Ihr Unternehmen.

Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Das BFSG betrifft eine breite Palette von Unternehmen – möglicherweise mehr, als Sie zunächst vermuten würden. Die genaue Kenntnis der Betroffenheit ist essenziell, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einzuleiten und kostspielige Nachbesserungen zu vermeiden. Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen „Wirtschaftsakteuren“, die jeweils spezifische Pflichten erfüllen müssen:

  • Hersteller: Unternehmen, die digitale Produkte entwickeln oder entwickeln lassen

  • Bevollmächtigte: Vertretungsbefugte Personen oder Unternehmen im Auftrag eines Herstellers

  • Einführer (Importeure): Unternehmen, die Produkte aus Drittländern in die EU importieren

  • Händler: Unternehmen, die digitale Produkte in der Lieferkette bereitstellen

  • Dienstleistungserbringer: Anbieter digitaler Dienstleistungen für Verbraucher

Die Unternehmensgröße spielt unter Umständen eine Rolle. Unsere Infografik fasst als Faustregel zusammen:

barrierefreiheitsstärkungsgesetz - Betroffene Unternehmen

Während bei Dienstleistungen bestimmte Ausnahmen gelten, sind bei Produkten alle Unternehmen betroffen – unabhängig von ihrer Größe.

Experten-Tipp von InnoGE: Achten Sie besonders auf Mischmodelle in Ihrem Unternehmen. Oft bieten Unternehmen sowohl Produkte als auch Dienstleistungen an. In diesem Fall können unterschiedliche Regelungen für verschiedene Geschäftsbereiche gelten – ein komplexes Szenario, das professionelle Beratung erfordert. 

Besonders betroffen sind Unternehmen aus diesen Branchen:

  • E-Commerce: Online-Händler mit eigenen Shops oder Marktplatzpräsenzen

  • IT und Telekommunikation: Anbieter von Hardware, Software und Kommunikationsdiensten

  • Finanzdienstleistungen: Banken, Versicherungen und andere Anbieter von Online-Banking

  • Verkehrs- und Mobilitätsdienstleister: Bahn-, Bus- und Fluggesellschaften mit digitalen Angeboten

  • Unterhaltungselektronik: Hersteller von Smartphones, TVs und anderen digitalen Endgeräten

  • Verlage und Medienunternehmen: Anbieter von E-Books und digitalen Publikationen

  • Softwareentwickler: Hersteller von Apps und anderen digitalen Anwendungen

Ausnahmen für Kleinstunternehmen – aber nur teilweise

Eine wichtige Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die:

  • Weniger als 10 Personen beschäftigen UND

  • Einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen

Achtung: Diese Ausnahme gilt NICHT für Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder vertreiben. Hier muss die Barrierefreiheit in jedem Fall gewährleistet werden.

Beispiele für Einrichtungen, für die die Pflicht ab Juni 2025 gelten würde

Unternehmen

Beschreibung

BFSG-Pflicht?

Online-Shop GmbH

12 Mitarbeiter, verkauft Kleidung online

Ja, vollständig betroffen

Mini-App UG

5 Mitarbeiter

entwickelt mobile Apps Ja für Produkte (Apps), nein für B2B Dienstleistungen

Elektronik-Import KG

8 Mittarbeiter, importiert Tablets aus China

Ja, da Produkte betroffen sind

Digital-Service UG

6 Mitarbeiter, bietet Online-Beratung an

Nein, Kleinstunternehmen mit reiner B2B Dienstleistung

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt des BFSG ist die Pflicht zur CE-Kennzeichnung für betroffene Produkte. Hersteller, Händler und Importeure müssen:

  • Eine EU-Konformitätserklärung erstellen, die bestätigt, dass ihr Produkt die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

  • Das CE-Zeichen sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seiner Verpackung anbringen

  • Technische Unterlagen zur Konformitätsbewertung für mindestens fünf Jahre aufbewahren

InnoGE boostet die Barrierefreiheit Ihrer Software oder App

InnoGE ist Ihr verlässlicher Partner, um Ihre Produkte entsprechend aktuellem Recht barrierefrei zu gestalten und allen Menschen Zugang zu Ihrem Unternehmen zu geben. Handeln Sie jetzt proaktiv, vermeiden kostspielige Sanktionen und positionieren sich zugleich als verantwortungsbewusste Marktteilnehmer in einem zunehmend inklusiven Wirtschaftsumfeld. Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Benutzerfreundlichkeit für alle Menschen zu verbessern.

Wir von InnoGE bietet Ihnen:

  •  Ganzheitliche Barrierefreiheitsanalyse Ihrer bestehenden Software und Apps

  •  Individuell entwickelte Anpassungsstrategien für Ihre spezifischen digitalen Produkte

  •  Effiziente Implementierung barrierefreier Funktionalitäten durch erfahrene Entwickler

  •  Qualitätssicherung und Zertifizierung gemäß den aktuellen WCAG-Richtlinien

  •  Schulungen für Ihre Teams zu barrierefreier Entwicklung und Design

Durch die Zusammenarbeit mit InnoGE profitieren Sie von einem strukturierten Ansatz, der Ihnen Rechtssicherheit garantiert und gleichzeitig neue Nutzerpotenziale erschließt. Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wirtschaftliche Chance.

Unsere Kunden schätzen besonders unsere praxisnahe Herangehensweise und die transparente Kommunikation während des gesamten Projekts. Wir legen Wert auf nachhaltige Lösungen, die sich harmonisch in Ihre bestehenden Systeme integrieren und beginnen zu diesem Zweck mit einem detaillierten Plan.

Mit InnoGE als Partner setzen Sie auf Expertise und Erfahrung im Bereich digitaler Barrierefreiheit. Stellen Sie jetzt die Weichen für eine gesetzeskonforme und zukunftssichere digitale Präsenz.

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung des Barrierefreiheitsgesetzes

Die Missachtung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes kann für Unternehmen schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht rechtzeitig umsetzt, muss mit verschiedenen Sanktionen rechnen.

Ab dem Stichtag am 28. Juni 2025 werden betroffene Produkte sowie Dienstleistungen einer strengen Marktüberwachung unterliegen. Zuständige Behörden werden regelmäßig Kontrollen durchführen und können bei festgestellten Verstößen unverzüglich eingreifen. Diese Überwachungsmechanismen werden sowohl durch stichprobenartige Prüfungen als auch durch Beschwerden von Verbrauchern oder Wettbewerbern ausgelöst.

Die rechtlichen Folgen bei Verstößen sind vielfältig. Behörden können die sofortige Beseitigung von Mängeln anordnen oder im Extremfall die weitere Bereitstellung eines nicht-barrierefreien Produkts komplett untersagen. Zudem drohen empfindliche Bußgelder, deren Höhe je nach Schwere des Verstoßes und Unternehmensgröße variieren kann. Wiederholte Verstöße werden mit verschärften Sanktionen geahndet, was die finanziellen Risiken deutlich erhöht.

Neben diesen unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen entstehen auch erhebliche Wettbewerbsnachteile. Unternehmen, die gegen das BFSG verstoßen, riskieren Reputationsschäden und den Verlust von Kundensegmenten. Sie könnten zudem von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden und geraten gegenüber barrierefreien Wettbewerbern ins Hintertreffen.

Technische Barrierefreiheit sicherstellen

Setzen Sie auf fachgerechte Implementierung der BFSG-Anforderungen für Ihre digitalen Produkte und vermeiden Sie potenzielle geschäftliche Risiken.

Fazit: Barrierefreiheit als Chance für Unternehmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch gleichzeitig wertvolle Chancen für nachhaltige Geschäftsentwicklung. Wer das Gesetz nicht nur als Pflicht, sondern als strategische Chance begreift, kann davon in vielerlei Hinsicht profitieren.

Die Umsetzung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen ist ein wichtiger Beitrag zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen. In einer Zeit, in der soziale Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung gewinnt, signalisieren Unternehmen damit ein klares Bekenntnis zu Inklusion und Teilhabe. Diese Positionierung stärkt nicht nur das Unternehmensimage, sondern entspricht auch den wachsenden Erwartungen von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern an ethisches Unternehmenshandeln.

Mit barrierefreien Produkten und Dienstleistungen erschließen Sie neue Zielgruppen. In Deutschland leben etwa 13 Millionen Menschen mit Behinderungen – ein erhebliches Marktpotenzial, das bislang oft unterschätzt wird. Hinzu kommen ältere Menschen, die von barrierefreien Angeboten ebenfalls profitieren. 

Die Prinzipien, die barrierefreie Angebote auszeichnen – wie Klarheit, Verständlichkeit und intuitive Bedienbarkeit – verbessern das Nutzererlebnis für alle Menschen, unabhängig von individuellen Einschränkungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)